AM | A1 | B196 | A2 | A
Fahrerlaubnisklasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 Kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Mindestalter: 15 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
Theoretischer Unterricht: (Einheiten á 90 Minuten)
Praktische Ausbildung: (Einheiten á 45 Minuten)
Prüfungen:
Fahrerlaubnisklasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/Kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM
Bemerkungen: Die Klasse A1 ist die erste Stufe des Stufenführerscheins - weitere Infos hier.
Theoretischer Unterricht: (Einheiten á 90 Minuten)
Praktische Ausbildung: (Einheiten á 45 Minuten)
Zusätzlich müssen Übungsstunden in Abhängigkeit der persönlichen Fähigkeiten absolviert werden.
Prüfungen:
Schlüsselzahl B196
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/Kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 25 Jahre
Voraussetzung: mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
Bemerkungen: Die Schlüsselzahl B196 berechtigt aktuell nur zu Fahrten in Deutschland.
Theoretische Schulung: (Einheiten á 90 Minuten)
Praktische Schulung: (Einheiten á 90 Minuten)
Prüfungen:
Die Schlüsselzahl 196 ist eine Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B, daher ist ein Einstieg über B196 in die Stufenausbildung der A-Klassen nicht möglich!
Fahrerlaubnisklasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/Kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Bemerkungen: Die Klasse A2 ist die zweite Stufe des Stufenführerscheins - weitere Infos hier.
Theoretischer Unterricht: (Einheiten á 90 Minuten)
Praktische Ausbildung: (Einheiten á 45 Minuten)
Zusätzlich müssen Übungsstunden in Abhängigkeit der persönlichen Fähigkeiten absolviert werden.
Prüfungen:
Reduzierung der Pflichtstunden: Bei Vorbesitz der Klasse B oder A1 verringern sich die Pflichtstunden sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Für weitere Infos kontaktiere uns bitte direkt.
Fahrerlaubnisklasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Mindestalter (bei Krafträdern): 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre (bei min. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter (bei dreirädrigen Kfz): 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Bemerkungen: Die Klasse A ist die letzte Stufe des Stufenführerscheins - weitere Infos hier.
Theoretischer Unterricht: (Einheiten á 90 Minuten)
Praktische Ausbildung: (Einheiten á 45 Minuten)
Zusätzlich müssen Übungsstunden in Abhängigkeit der persönlichen Fähigkeiten absolviert werden.
Prüfungen:
Reduzierung der Pflichtstunden: Bei Vorbesitz der Klasse B, A1 oder A2 verringern sich die Pflichtstunden sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Für weitere Infos kontaktiere uns bitte direkt.