Die BKF-Weiterbildung

Für LKW- und Busfahrer/innen besteht im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr die Verpflichtung zur Weiterbildung. Diese Weiterbildung umfasst 35 Stunden (5 Module á 7 Stunden) und ist alle 5 Jahre erforderlich. Der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation erfolgt durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 und Datum der Geltungsdauer in den Führerschein.



Hier finden Sie eine Übersicht der einzelnen Module



Bei uns verpassen Sie nie wieder die Deadline Ihrer nächsten Weiterbildung. Unsere Kunden werden mehrmals schriftlich auf das Ablaufdatum der Qualifikation hingewiesen und es werden passende Termine zur Durchführung angeboten. Für Sie bedeutet dieses Angebot erheblich weniger Verwaltungsaufwand und Ausfallzeiten aufgrund verpasster BKF-Weiterbildungen.