Die LKW-Klassen

C1 | C | C1E | CE


Die Fahrerlaubnisklasse C1

 

 

 

 

 

 

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 Kg aber nicht mehr als 7500 Kg und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kg).

 

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: keine

Vorbesitz: Vorbesitz der Klasse B notwendig

 

Theoretischer Unterricht: (Einheiten á 90 Minuten)

  • 6 Einheiten Grundstoff
  • 6 Einheiten klassenspezifischer Unterricht

Praktische Ausbildung: (Einheiten á 45 Minuten)

  • 3 Einheiten auf Bundes- oder Landstraßen (bei gleichzeitiger Ausbildung C1E: 1 Einheit)
  • 1 Einheit auf Autobahnen (bei gleichzeitiger Ausbildung C1E: 1 Einheit)
  • 1 Einheit bei Dunkelheit (bei gleichzeitiger Ausbildung C1E: 0 Einheiten)

Zusätzlich müssen Übungsstunden in Abhängigkeit der persönlichen Fähigkeiten absolviert werden.



Die Fahrerlaubnisklasse C1E

 

 

 

 

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der

 

- Klasse C1und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 Kg nicht übersteigt

 

oder

 

- der Klase B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 Kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 Kg nicht übersteigt. 

 

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: keine

Vorbesitz: Vorbesitz der Klasse C1 notwendig

 

Theoretischer Unterricht: (Einheiten á 90 Minuten)

  • nicht erforderlich

Praktische Ausbildung: (Einheiten á 45 Minuten)

  • 3 Einheiten auf Bundes- oder Landstraßen (bei gleichzeitiger Ausbildung C1: 3 Einheiten)
  • 1 Einheit auf Autobahnen (bei gleichzeitiger Ausbildung C1: 1 Einheit)
  • 1 Einheit bei Dunkelheit (bei gleichzeitiger Ausbildung C1: 2 Einheiten)

Zusätzlich müssen Übungsstunden in Abhängigkeit der persönlichen Fähigkeiten absolviert werden.



Die Fahrerlaubnisklasse C

 

 

 

 


 

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 Kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 Kg).

 

Mindestalter: 21 Jahre

Eingeschlossene Klassen: C1

Vorbesitz: Vorbesitz der Klasse B notwendig

 

Theoretischer Unterricht: (Einheiten á 90 Minuten)

  • 6 Einheiten Grundstoff
  • 6 Einheiten klassenspezifischer Unterricht

Praktische Ausbildung: (Einheiten á 45 Minuten)

  • 5 Einheiten auf Bundes- oder Landstraßen (bei Vorbesitz C1: 3 Einheiten)
  • 2 Einheit auf Autobahnen (bei Vorbesitz C1: 1 Einheit)
  • 3 Einheit bei Dunkelheit (bei Vorbesitz C11 Einheit)

Zusätzlich müssen Übungsstunden in Abhängigkeit der persönlichen Fähigkeiten absolviert werden.



Die Fahrerlaubnisklasse CE

 

 

 

 

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg bestehen.

 

Mindestalter: 21 Jahre

Eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

Vorbesitz: Vorbesitz der Klasse C notwendig

 

Theoretischer Unterricht: (Einheiten á 90 Minuten)

  • 6 Einheiten Grundstoff
  • 4 Einheiten klassenspezifischer Unterricht

Praktische Ausbildung: (Einheiten á 45 Minuten)

  • 5 Einheiten auf Bundes- oder Landstraßen (bei gleichzeitiger Ausbildung C: 8 Einheiten)
  • 2 Einheit auf Autobahnen (bei gleichzeitiger Ausbildung C: 3 Einheiten)
  • 3 Einheit bei Dunkelheit (bei gleichzeitiger Ausbildung C: 3 Einheiten)

Zusätzlich müssen Übungsstunden in Abhängigkeit der persönlichen Fähigkeiten absolviert werden.