C1 | C | C1E | CE
Die Fahrerlaubnisklasse C1
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 Kg aber nicht mehr als 7500 Kg und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kg).
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
Vorbesitz: Vorbesitz der Klasse B notwendig
Theoretischer Unterricht: (Einheiten á 90 Minuten)
Praktische Ausbildung: (Einheiten á 45 Minuten)
Zusätzlich müssen Übungsstunden in Abhängigkeit der persönlichen Fähigkeiten absolviert werden.
Die Fahrerlaubnisklasse C1E
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der
- Klasse C1und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 Kg nicht übersteigt
oder
- der Klase B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 Kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 Kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
Vorbesitz: Vorbesitz der Klasse C1 notwendig
Theoretischer Unterricht: (Einheiten á 90 Minuten)
Praktische Ausbildung: (Einheiten á 45 Minuten)
Zusätzlich müssen Übungsstunden in Abhängigkeit der persönlichen Fähigkeiten absolviert werden.
Die Fahrerlaubnisklasse C
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 Kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem
Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 Kg).
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: C1
Vorbesitz: Vorbesitz der Klasse B notwendig
Theoretischer Unterricht: (Einheiten á 90 Minuten)
Praktische Ausbildung: (Einheiten á 45 Minuten)
Zusätzlich müssen Übungsstunden in Abhängigkeit der persönlichen Fähigkeiten absolviert werden.
Die Fahrerlaubnisklasse CE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg bestehen.
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Vorbesitz: Vorbesitz der Klasse C notwendig
Theoretischer Unterricht: (Einheiten á 90 Minuten)
Praktische Ausbildung: (Einheiten á 45 Minuten)
Zusätzlich müssen Übungsstunden in Abhängigkeit der persönlichen Fähigkeiten absolviert werden.