Die PKW-Klassen

B197 | B | BE | B96


Die Schlüsselzahl 197 (B197)

 

 

 

 NEU seit 01.04.2021 - B197

Ablauf & Vorteile der B197 Ausbildung

 

Nach der Grundausbildung auf einem Automatikfahrzeug, beginnen wir mit den 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug. Diese Fahrstunden integrieren wir unter anderem auch in die vorgeschriebenen Sonderfahrten. Während der Grundausbildung bleibt dir also mehr Zeit dich auf den Verkehr zu konzentrieren - das Schalten übernehmen unsere Fahrzeuge für dich! 

Auch deine praktische Fahrprüfung findet auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe statt, so kannst du dich voll und ganz auf deine Prüfung und den Verkehr konzentrieren. Nach bestandener Prüfung bist du berechtigt sowohl Automatik-, als auch Schaltfahrzeuge zu fahren.

 

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Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 Kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kg oder mit einem Anhänger über 750 Kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 Kg nicht übersteigt).

 

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")

Eingeschlossene Klassen: AM, L

 

Theoretischer Unterricht: (Einheiten á 90 Minuten)

  • 12 Einheiten Grundstoff
  • 2 Einheiten klassenspezifischer Unterricht 

Praktische Ausbildung: (Einheiten á 45 Minuten)

  • 5 Einheiten auf Bundes- oder Landstraßen
  • 4 Einheiten auf Autobahnen
  • 3 Einheiten bei Dunkelheit

Zusätzlich müssen Übungsstunden in Abhängigkeit der persönlichen Fähigkeiten absolviert werden.

 

Die Ausbildung findet hauptsächlich auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe statt. Im Rahmen der gesamten praktischen Ausbildung werden 10 Fahrstunden á 45 Minuten und eine Testfahrt á 15 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe durchgeführt - diese Fahrstunden werden in die vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten integriert, so dass in der Regel keine Mehrfahrstunden durch die "Schaltstunden" entstehen. Die praktische Fahrprüfung findet auf einem Automatikfahrzeug statt. Nach bestandener Prüfung dürfen sowohl Fahrzeuge mit Automatik-, als auch Schaltgetriebe gefahren werden. 

 

Prüfungen:

  • theoretische Prüfung
  • praktische Fahrprüfung (auf einem Automatikfahrzeug)

Die Fahrerlaubnisklasse B

 


 

 

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 Kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kg oder mit einem Anhänger über 750 Kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 Kg nicht übersteigt).

 

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")

Eingeschlossene Klassen: AM, L

 

Theoretischer Unterricht: (Einheiten á 90 Minuten)

  • 12 Einheiten Grundstoff
  • 2 Einheiten klassenspezifischer Unterricht 

Praktische Ausbildung: (Einheiten á 45 Minuten)

  • 5 Einheiten auf Bundes- oder Landstraßen
  • 4 Einheiten auf Autobahnen
  • 3 Einheiten bei Dunkelheit

Zusätzlich müssen Übungsstunden in Abhängigkeit der persönlichen Fähigkeiten absolviert werden.


Prüfungen:

  • theoretische Prüfung
  • praktische Fahrprüfung

Die Fahrerlaubnisklasse BE

 


 

 

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 Kg nicht übersteigt.

 

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")

Vorbesitz: Klasse B ist notwendig

Eingeschlossene Klassen: keine

 

Theoretischer Unterricht: entfällt

 

Praktische Ausbildung: (Einheiten á 45 Minuten)

  • 3 Einheiten auf Bundes- oder Landstraßen
  • 1 Einheiten auf Autobahnen
  • 1 Einheiten bei Dunkelheit

Zusätzlich müssen Übungsstunden in Abhängigkeit der persönlichen Fähigkeiten absolviert werden.


Prüfungen:

  • praktische Fahrprüfung

Die Schlüsselzahl 96 (B96)

 

 

 

 

 

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 Kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 Kg und nicht mehr als 4250 Kg.

 

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")

Vorbesitz: Klasse B ist notwendig

Eingeschlossene Klassen: keine

 

Theoretischer Unterricht: (Einheiten á 60 Minuten)

  • 2,5 Einheiten

Praktische Ausbildung: (Einheiten á 60 Minuten)

  • 3,5 Einheiten Einweisung & fahrpraktische Übungen
  • 1 Einheit Übungen im öffentlichen Straßenverkehr

Prüfungen: keine Prüfung erforderlich